Praxis für Psychotherapie      

Berlin Friedrichshain & online      

  M.Sc. Psych. Christina Kolanus      

Ihr Antrag auf Kostenerstattung 
in der gesetzlichen Krankenversicherung

4 notwendige Schritte
 

Rechtlicher Hintergrund:                                                                                                                             “Grundsätzlich ist es Aufgabe der Krankenkassen, rechtzeitig für die notwendige Behandlung ihrer Versicherten zu sorgen. Ist die Krankenkasse dazu nicht in der Lage und sind den Versicherten für eine selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Kasse die Ausgaben erstatten. Eine selbst beschaffte Leistung kann die psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis sein. Das steht in § 13 Absatz 3 SGB V. Dieser Anspruch auf Kostenerstattung ist also gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen.“ (Bundespsychotherpeutenkammer_Ratgeber_Kostenerstattung)

 

 

1.  

Rufen Sie die die Terminservicestelle unter 116 117 an oder vereinbaren Sie online durch die Terminservicestelle (Link zur Terminvermittlung Terminservicestelle) eine Psychotherapeutische Sprechstunde in einer Praxis mit Kassenzulassung, um dort das Formular PTV-11 (mit Dringlichkeitscode, mit Empfehlung für Verhaltenstherapie) zu bekommen. 

 

 

2.  

Dokumentieren Sie, dass die Terminservicestelle Ihnen keinen Therapieplatz vermitteln konnte. Ich sende Ihnen gerne die Vorlage Kontaktprotokoll Terminservicestelle, evtl. bekommen Sie dazu auch ein Schreiben der TSS.

 

Wenden Sie sich hierzu mit dem Dringlichkeitscode des PTV-11 nochmals an die Terminservicestelle. Es gilt eine 4-Wochen-Frist ab diesem Kontakt zur TSS. Nach diesen 4 Wochen ohne Vermittlung ist die Chance bei unserer Antragsstellung höher.

 

 

3.  

Erstellen Sie eine Liste von mind. 10 Psychologischen PsychotherapeutInnen für Verhaltenstherapie mit Kassensitz (Link zur Suche der Praxen mit Kassensitz) ohne freie Therapieplätze. Ich sende Ihnen gerne die Vorlage Liste der Absagen.

 

Wählen Sie bei Suchkriterien aus: "Psychotherapeut:innen", Altersgruppe "Erwachsene", Fachrichtung "Psychologische Psychotherapie" und Psychotherapieverfahren "Verhaltenstherapie".

Sie können diesen Praxen auch sagen, dass Sie das PTV-11 schon haben und keine weitere Sprechstunde ohne anschließende Therapie benötigen.

 

 

4.  

Konsiliarbericht und ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung für eine ambulante Psychotherapie. Diese notwendigen Dokumente füllt Ihre psychiatrische oder hausärztliche Praxis aus. Ich sende Ihnen beide Vorlagen gerne zu.

 

 

Melden Sie sich unkompliziert bei mir, wenn Sie Fragen haben, die Vorlagen für Ihren Antrag benötigen oder für eine Terminvereinbarung. Ich helfe Ihnen gerne.

 

M.Sc. Psych. Christina Kolanus                                                              

Privatpraxis für Psychotherapie

M.Sc. Psych. Christina Kolanus

Rudolfstr. 14, 10245 Berlin Friedrichshain

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